
(1) Eine vollständige Gemeinschaftsschule auf dem Lande
In einer dünn besiedelten Region Sachsens entschließen sich zwei Gemeinden und der Landkreis, eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Die Gemeinde A ist Trägerin einer Grundschule mit etwa 130 Schülern und einer weitgehend zweizügigen Mittelschule mit etwa 200 Schülern.
Das vom Landkreis getragene Gymnasium im Nachbarort B mit 300 Schülern weist nur eine teilweise Dreizügigkeit mit kleinen Klassen auf. Im selben Ort steht ebenfalls eine kommunale Grundschule mit 150 Schülern. Durch die Kooperation von Mittelschule und Gymnasium können beide Schulgebäude weiter betrieben werden. Die großzügigere räumliche Situation wird für den Ausbau von Ganztagsangeboten genutzt.
Im Schuljahr 2006/07 wird der entsprechende Grundschuljahrgang der beiden Grundschulen vollständig aufgenommen und so auf beide Schulen verteilt, dass die Klassenverbände bestehen bleiben können und den räumlich jeweils näheren Teil der Gemeinschaftsschule besuchen. So werden auch lange Schulwege vermieden. Im notwendigen Umfang werden Mittelschul- und Gymnasiallehrer an die jeweils andere Schule versetzt.
Die Gemeinschaftsschule hat sich für eine Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6, und eine schulformübergreifende Integration in der 7. und 8. Klasse entschieden. Ab Klassenstufe 9 wird nach Schularten differenziert. Danach kann das Abitur in B abgelegt werden.
Mit den zunehmenden Erfahrungen längeren gemeinsamen Lernens werden Orientierungsstufe, Kurssystem und Einteilung in Klassenstufen von leistungsgemischten Lerngruppen bis zur 10. Jahrgangsstufe abgelöst.

(2) Eine kleine Gemeinschaftsschule in der Stadt
Die Kleinstadt C mit 6.000 Einwohnern ist Trägerin einer Grundschule mit etwa 100 Schülern und einer Mittelschule mit 400 Schülern, die vor allem Schülerinnen und Schüler aus dem Umland aufnimmt. Das nächste Gymnasium befindet sich in der 12 km entfernten Nachbarstadt D.
Die Mittelschule geht ab dem Schuljahr 2006/07 eine Kooperation mit der örtlichen Grundschule ein und entwickelt ein Konzept, bei dem innerhalb eines Kurssystems unterschiedliche Leistungsanforderungen verwirklicht werden. So kann die Anschlussfähigkeit an das Gymnasium gesichert werden. Die Mittelschule vereinbart mit dem Gymnasium des Nachbarortes ein pädagogisches Konzept, das den Übergang zum Gymnasium flexibel von der 8. bis zur 10. Jahrgangsstufe ermöglicht. So wird an der Mittelschule nach einer Orientierungsstufe in der 5. und 6. Klasse ein gymnasialer Zug von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe eingerichtet. Die Oberstufe im Kurssystem wird weiterhin am Gymnasium des Nachbarortes durchgeführt.
Nach einigen Jahren entschließt sich das Gymnasium des Nachbarortes eine vollständige Kooperation mit der Mittelschule einzugehen. Beide Schulen nehmen nun ohne Bildungsgangdifferenzierung alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule ihres Ortes auf. Nach und nach entscheiden sich beide Schulen, die Schulartdifferenzierung zu Gunsten eines leistungsgemischten Lernens erst bis zur 8., später bis zur 10. Jahrgangsstufe aufzugeben. Am Ende der Entwicklung kann das Abitur an beiden Schulen abgelegt werden.
Der Vorteil für beide Gemeinden liegt auf der Hand. Das entfernte Gymnasium ist kein Grund mehr, den Mittelschulabschluss dem Abitur vorzuziehen - lange Schulwege werden vermieden. Auch die kleine Gemeinschaftsschule ohne vollständige Kooperation mit dem Gymnasium bietet die Chancen längeren gemeinsamen Lernens.

(3) Ein Gemeinschaftsschulverbund in der Kreisstadt
In der Kreisstadt E mit 40.000 Einwohnern existieren über die Stadt verteilt zwei kleinere Grundschulen mit jeweils 150 Schülern, eine Grundschule mit angeschlossener Mittelschule mit zusammen 500 Schülern, eine Mittelschule mit 400 Schülern, ein Gymnasium mit 600 Schülern und ein Förderschulzentrum mit 400 Schülern. Der Stadtrat beschließt die Kooperation der Schulen zu einer Gemeinschaftsschule mit drei Standorten. Um den Übergang von der Grundschule zu erleichtern, soll auch an dem mit einem Berufsschulzentrum verbundenen Gymnasium ein fester Verbund mit der Grundschule eingerichtet werden. Die Förderschule soll nach und nach in die beiden Gemeinschaftsschulstandorte eingebunden werden und selbst eine voll ausgebaute Gemeinschaftsschule werden. Ab dem Schuljahr 2006/07 werden alle Kinder aus dem Kindergarten je nach Anmeldung auf die fünf möglichen Grundschulstandorte verteilt. Die Grundschulabgänger gehen in die am nächsten gelegene Gemeinschaftsschule.
Die Gemeinschaftsschulstandorte haben sich entschieden, unterschiedlich stark nach Schularten zu trennen, um den unterschiedlichen Wünschen der Eltern zu entsprechen. Ein Standort wird nach der Orientierungsstufe eine starke Bildungsgangdifferenzierung anbieten. Ein anderer Standort wird beginnend mit den Grundschuljahrgängen das Lernen in gemischten Lerngruppen bis zum 10. Jahrgang organisieren. Das Abitur wird in der Endstufe an allen drei Standorten abzulegen sein. In der Kreisstadt wird durch den Übergang zur Gemeinschaftsschule ein stadtteilnahes Schulangebot ermöglicht, das innerstädtische Schulwege vermeidet und dennoch durch drei Gemeinschaftsschulstandorte eine inhaltliche und pädagogische Profilierung erlaubt. Der Übergang von der Grundschule zum Gymnasium wird erleichtert, Förderschüler werden durchgängig integriert.
