
Überzeugungsarbeit
Schule wie Schulträger müssen überzeugt und kooperierende Schulen gefunden werden. Ist die betreffende Schule eine Ganztagsschule oder auf dem Weg dahin, umso besser. Vor der Beantragung müssen sich Eltern, Lehrerschaft und Schulleitung darauf einigen, eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Gleichzeitig muss der Schulträger, also meistens die Stadt oder der Landkreis, einbezogen werden. Das bedarf unter Umständen viel Überzeugungsarbeit bei den Beteiligten. Sprechen Sie mit Eltern oder Kolleginnen und Kollegen, mit Freunden und Kommunalpolitikern. Bringen Sie die Argumente für die Gemeinschaftsschule in Elternratssitzungen, Schulkonferenzen und öffentliche Stadtrats- und Kreistagssitzungen ein.
Gern beantworten wir Ihre Fragen, leisten Ihnen Unterstützung und helfen bei der Überzeugungsarbeit. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf!
Antrag
Stehen Schulen und Schulträger hinter der Idee, kommt es nun auf den Antrag an. Er wird vom jeweiligen Schulträger spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Anmeldetermin für den Besuch einer weiterführenden Schule - also Anfang 2006 - über das Regionalschulamt beim Kultusministerium gestellt. Mit dem Antrag ist das pädagogische Konzept einschließlich der Lehrpläne und Stundentafeln einzureichen.
Pädagogisches Konzept
Das Konzept muss klarstellen, wie die Anschlussfähigkeit an weiterführende Schularten, insbesondere an das Gymnasium gesichert werden soll und welche Abschlüsse an der Gemeinschaftsschule vergeben werden. Darüber hinaus muss das Konzept erklären, worin es bei den jeweiligen Stundentafeln und Lehrplänen, bei Schulgesetz und bei weiteren Verordnungen abweichen will. Schließlich müssen dem Antrag eine begründete Schülerzahlprognose, die Stellungnahme des Schulnetzplanungsträgers und natürlich die Stellungnahmen der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz beiliegen.
Nach Antragseingang werden die Antragsunterlagen von Regionalschulamt und Kultusministerium geprüft und beschieden. Wichtig: der Antrag kann von ihnen abgelehnt werden, wenn 40 Schüler pro Klassenstufe unterschritten werden oder in Zukunft nicht erreicht werden können. Das Erreichen der Bildungsziele und die Fortführung der Bildungsgänge nach der Gemeinschaftsschule müssen gesichert sein. Es kommt also ganz auf das pädagogische Konzept an.
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Bausteine für Ihr pädagogisches Konzept