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Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule als Schulversuch gemäß § 15 SächsSchulG

Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss beim Regionalschulamt beantragt werden. Der Antrag muss vom jeweiligen Schulträger spätestens acht Wochen vor dem Anmeldetermin für den Besuch einer weiterführenden Schule - also Anfang 2006 - über das Regionalschulamt beim Kultusministerium gestellt werden.

Wir bieten Ihnen an dieser Stelle einen Musterantrag als Download an, den Sie einfach nur noch ausfüllen und zusammen mit dem pädagogischen Konzept einschließlich der Lehrpläne und Stundentafeln einreichen müssen. Zu den vollständigen Antragsunterlagen gehören weiterhin eine Schülerzahlprognose für den Schulstandort, die Stellungnahme des Schulnetzplanungsträgers und die Voten der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz.

Musterantrag

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